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Krankenkassen bieten Zuschüssen für Diäten und Beratungen

In den letzten Jahren führen die Auswirkungen von Übergewicht und den daraus resultierenden Krankheiten zu immer höheren Ausgaben der gesetzlichen wie auch der privaten Krankenkassen. Laut Schätzungen fallen durchschnittlich rund 2 – 7 % der Gesundheitskosten für Behandlungen an, die für ein Umdenken der Versicherer sorgte im Bereich der Förderung entsprechender vorbeugender Maßnahmen wie Ernährungs- und Diätberatungen, denn letztendlich kosten gesunde Versicherungsnehmer erheblich weniger als Kranke. Diesen Umstand haben die Krankenversicherungen erkannt und so bietet jede Krankenkasse in unterschiedlichem Maß eine Form der Gesundheitsprävention an.

Generell können nach dem Fünften Sozialgesetz die Krankenversicherungen gesundheitsfördernde wie auch primärpräventive Maßnahmen finanziell unterstützen und fördern. In welcher Höhe die finanzielle Unterstützung erfolgen kann, legen die Krankenversicherungen selbst fest. Dies kann von Fall zu Fall ganz unterschiedlich sein. In der Regel ist eine Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung problemloser zu erreichen gegenüber der privaten Krankenkasse. Wie hoch die Zuschüsse für eine Ernährungsberatung in Bezug auf eine Diät bei den privaten Krankenversicherern sein können ist in erster Linie davon abhängig, ob der gewählte Tarif eine solche Leistung überhaupt enthält. Sind diese Leistungen nicht enthalten, können sie durch einen höheren Beitrag zusätzlich mit aufgenommen werden. Wer sich privat krankenversichern möchte sollte sich jedoch zunächst über die Voraussetzungen informieren. Denn nur Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer mit einem bestimmten Einkommen können in die PKV wechsel.

Die Förderbereiche können Sport-, Bewegungs- und Fitnessaktivitäten aber auch Diät- und Ernährungsberatung umfassen. Ein entsprechendes Beratungs- und Kursangebot muss der Versicherungsnehmer häufig selbst wählen und die Förderung bei den Krankenversicherungen beantragen.

Die Kosten, die hierdurch entstehen, können sowohl teilweise aber auch ganz übernommen werden. Für Ernährungs- und Diätberatungen werden in der Regel, bis zu 80 % der Kosten übernommen, die für krankenversicherungsexterne Beratungen und Kurse anfallen. Es können sowohl Einzeltherapien wie auch Einzelberatungen hinsichtlich der Ernährungs- und Diätberatungen gefördert werden. Häufig werden darüber hinaus auch kostenfreie sowie mitgliedsinterne Veranstaltungen angeboten. Zum Teil verlangen die Krankenversicherungen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.

Wurde eine Förderung für Diät Kurse und Ernährungsberatungen übernommen, muss häufig der Versicherte in Vorkasse gehen und die Kursgebühr erst einmal selbst bezahlen. Nach Vorlage der Rechnung bekommt der Versicherte diese Auslagen zurück erstattet. Zu den selbst gewählten Ernährungsberatungen und Diät Kursen gibt es auch die Alternative der verschiedenen Bonussysteme der Krankenkassen. Bei diesen werden zum Beispiel gesundheitsfördernde Maßnahmen angeboten mit dem Ziel der Gewichtsreduzierung.

Damit ein Zuschuss überhaupt gewährt werden kann sind bestimmte Voraussetzungen notwendig die bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch sind. So muss ein Übergewicht bei dem Krankenversicherten vorhanden sein das durch eine entsprechende Maßnahme verringert wird, um so eventuelle Gesundheitsrisiken zu vermindern. Eine zwingende Voraussetzung ist also das Ziel der Gewichtsreduzierung.

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